
Kürzlich ist eine Diskussion über die Frage entbrannt, ob die gesetzlichen Krankenkassen homöopathische Arzneimittel bezahlen sollen.
Die SPD plant in diesem Bereich keine Änderungen.
Presse

Kürzlich ist eine Diskussion über die Frage entbrannt, ob die gesetzlichen Krankenkassen homöopathische Arzneimittel bezahlen sollen.
Die SPD plant in diesem Bereich keine Änderungen.
Die Krankenkassen können derzeit die Kosten für homöopathische Arzneimittel übernehmen. Die SPD hat sich im Rahmen der letzten Gesundheitsreform ausdrücklich dafür eingesetzt, dass „die Krankenkassen in ihren Satzungen die Übernahme der Kosten für Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen regeln.“
(§ 53 Abs. 5 SGB V) Versicherte, die dies wünschen, können einen entsprechenden Wahltarif ihrer Krankenkasse wählen. Die Wahltarife müssen sich selber tragen und dürfen nicht durch andere Einnahmen der Krankenkassen quersubventioniert werden. Deshalb wird die Solidargemeinschaft durch diese Tarife nicht belastet. Einige Krankenkassen
bieten ihren Versicherten diese Wahltarife an.
Damit wird der therapeutischen Vielfalt Rechnung getragen wird. Jede Patientin und jeder Patient hat das gute Recht, sich für oder gegen eine solche Behandlung zu entscheiden. Die SPD hat sich immer für eine richtig verstandene Therapievielfalt im Sinne der Patientinnen und Patienten ausgesprochen. Daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern.
Die SPD bekennt sich ausdrücklich zu einem umfassenden Leistungskatalog in der gesetzlichen Krankenversicherung. Wir werden keine Diskussion beginnen, die bei den Menschen die Angst auslöst, ihre umfassende medizinische Versorgung könnte gefährdet sein.
Es bleibt also dabei: Keine Leistungskürzungen in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Auch bei den Wahltarifen sind wir nicht für Streichungen.